Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten im Einzel- und Großhandel in der Woche vor Ostern zu Warnstreiks aufgerufen. Heute will Verdi nach eigenen Angaben die Supermarktketten Lidl und Kaufland in den Blick nehmen. Bundesweit wurde in mehreren Hundert Betrieben der Schwarz-Gruppe, zu denen die beiden Ketten gehören, zu Ausständen aufgerufen, wie ein Verdi-Sprecher mitteilte. Betroffen seien unter anderem Filialen und Lager. Es könne aber auch bei anderen Handelsunternehmen zu Warnstreiks kommen.
In früheren Aktionswochen wurden demnach bereits Edeka und Rewe bestreikt.
Der Arbeitskampf hatte bislang vereinzelt leere Regale zur Folge, in der Regel kam es aber nicht zu Ladenschließungen. Der Tarifgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Steven Haarke, erwartet streikbedingt keine spürbaren Auswirkungen für Kundinnen und Kunden.
Schneller schlau: Streik-Recht
Das Streikrecht genießt einen hohen Schutz über die im Grundgesetz in Artikel 9 Absatz 3 verankerte Koalitionsfreiheit. Diese bezieht sich nicht auf politische Regierungsbündnisse, sondern auf das Recht eines Jeden,
„zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“.
Sie ermöglicht Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich in Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen, um einen Arbeitskampf zu führen und Tarifverträge auszuhandeln.
Nur eine Gewerkschaft darf einen Streik organisieren und führen. Und es darf nur für eine Forderung gestreikt werden, die in einem Tarifvertrag geregelt werden kann. Politische Streiks sind daher in Deutschland nicht erlaubt. Ein Streik muss verhältnismäßig sein.
In manchen Branchen gibt es Vereinbarungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, dass sie mit Hilfe unbeteiligter Dritter einen Einigungsversuch unternehmen, wenn sie nicht weiterkommen am Verhandlungstisch.
Zum Beispiel gingen im Frühjahr 2023 Bund, Kommunen und Verdi für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in die Schlichtung. Die Schlichter machten nach mehrtägigen Beratungen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften einen Einigungsvorschlag. Keine der Seiten war verpflichtet, den Vorschlag anzunehmen. Doch Verdi und der Deutsche Beamtenbund entschieden sich für eine Zustimmung. Der Tarifkonflikt war damit beendet.
„Die Handelsunternehmen haben in den letzten Monaten bewiesen, dass sie mit Streiks gut klarkommen“, sagte er. Die Branche habe sich gut auf das Ostergeschäft vorbereitet und bereits vor Weihnachten bewiesen, dass sie mit Streiks zurechtkommt.
Eine Sprecherin von Kaufland sagte zu den Warnstreiks: „Die Filialen haben normal geöffnet und werden beliefert. Die Verbraucher können wie gewohnt einkaufen.“ Lidl war für ein Statement zunächst nicht erreichbar. Der Donnerstag vor dem langen Osterwochenende ist ein besonders wichtiger Verkaufstag für die Einzelhändler in Deutschland. Im gesamten Ostergeschäft rechnet der HDE mit einem Umsatz von 2,2 Milliarden Euro. Das Ergebnis stützt sich auf eine repräsentative Umfrage unter gut 1000 Verbrauchern.
Die Tarifverhandlungen für die rund fünf Millionen Beschäftigten im Einzelhandel kommen seit Monaten kaum voran. Auch zahlreiche Warnstreiks konnten die verfahrene Situation nicht verändern. Verdi fordert im Einzelhandel unter anderem in allen Regionen mindestens 2,50 Euro mehr pro Stunde und eine Laufzeit von einem Jahr.
„Wir als Arbeitgeber haben bereits in der ersten Verhandlungsrunde in Baden-Württemberg vor fast einem Jahr ein Angebot vorgelegt und dieses im weiteren Verlauf der Tarifrunde noch dreimal nachgebessert“, sagte HDE-Tarifgeschäftsführer Haarke. Dieses Angebot hätte zu echten Reallohnzuwächsen geführt, zumal die Inflation rückläufig sei.
Zuletzt hatten einige Handelsunternehmen, darunter auch die der Schwarz-Gruppe mit Sitz im baden-württembergischen Neckarsulm, angekündigt, die Löhne ihrer Beschäftigten anzuheben. Die Lebensmitteleinzelhändler waren damit einer Empfehlung des HDE gefolgt, die Entgelte schon vor einem offiziellen Tarifabschluss freiwillig zu erhöhen und dies später mit dem Tarifabschluss zu verrechnen.
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